Wir sind für Sie da:
0316 / 829519
office@hausbesitzer.at

Allgemeine Geschäfts­bedingungen des Landes­verbandes Steier­mark des Öster­reichischen Haus- und Grund­besitzer­bundes

1. Präambel

Der Landesverband Steiermark des Öster­reich­ischen Haus- und Grund­besitzer­bundes (im Folgenden kurz als „ÖHGB LV Steiermark“ bezeichnet) ist ein gemein­nütziger Verein, der sich vor­wiegend aus Mitglieds­beiträgen finanziert. Er hat seinen Sitz in Graz, erstreckt seine Tätigkeit jedoch auf das gesamte Gebiet der Republik Österreich.

Der ÖHGB LV Steiermark stellt als Teil­verband des Öster­reich­ischen Haus- und Grund­besitzer­bundes als Interessen­vertretung die Vereinigung aller Haus-, Wohnungs- und Grund­eigen­tümer dar, die Immobilien­eigentum besitzen. Er bezweckt die Interessen­wahr­nehmung, den Schutz und die Förderung der Grund-, Haus- und Wohnungs­eigentümer. Ihm obliegt die Standes- und Interessen­vertretung der ihm angehörenden Grund-, Haus- und Wohnungs­eigentümer.

Im Besonderen obliegt dem ÖHGB LV Steiermark die Beratung und Information seiner Mitglieder zu allen miet- und wohn­rechtlichen Themen, die Zur­verfügung­stellung von Info­unterlagen und Mustern zu dieser Thematik und die Durchführung von Abfragen (z.B. betreffend Bonität, Grund­eigentum) rund um das Immobilien­eigentum.

Zu diesem Zweck hat der ÖHGB LV Steiermark in seiner Verbands­kanzlei in der Naglergasse 50, 8010 Graz, ein Beratungs­service, betreut durch miet- und wohn­rechtlich spezialisierte Juristen, eingerichtet.

2. Mitgliedschaft

Ordentliche Mitglieder des ÖHGB LV Steiermark können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die Eigentümer eines Hauses, Hausanteils, einer Wohnung oder eines Grundes sind, deren Eltern, Vormünder, Kuratoren oder von ihnen als Vertreter namhaft gemachte Haus­verwalter.

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt aufgrund einer elektronischen Anmeldung über die Website des ÖHGB LV Steiermark. Über die Aufnahme entscheidet die Verbands­leitung und kann diese auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Mit dem Beitritt wird ein Mitglied­schafts­verhältnis im Sinne der Vereins­satzung begründet.

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Kalender­jahr der Anmeldung und wird auf un­bestimmte Zeit einge­gangen. Mit dem Beitritt wird der kalender­jährliche Mitglieds­beitrag samt Einschreib­gebühr sofort fällig. Die folgenden jährlichen Mitglieds­beiträge werden Anfang eines jeden Jahres mittels postalisch oder elektronisch über­mittelter Rechnung vorge­schrieben und ent­sprechend der Vor­schreibung fällig.

Die Höhe des Mitglieds­beitrages und der Ein­schreib­gebühr wird von der Verbands­leitung im laufenden Kalender­jahr jeweils für das darauf­folgende Kalender­jahr fest­gesetzt. Dabei wird auf die allgemeine Preis­ent­wicklung nach dem jeweils aktuellen Ver­braucher­preis­index bzw. seinem Nach­folge­index Bedacht genommen. Es kann daher zu Änderungen der Höhe des Mitglieds­beitrages kommen. Wird der Mitglieds­beitrag trotz Fälligkeit nicht bezahlt, ist der ÖHGB LV Steiermark berechtigt vom Mitglied zusätzlich Verzugs­zinsen und Mahn­spesen von bis zu € 20,– je Mahnung zu begehren.

Die Mitgliedschaft umfasst sämtliche Liegen­schaften im Eigentum des Mitglieds, mögen sie auch erst nach­träglich erworben werden. Bei gemein­schaftlichen Mitglied­schaften sind nur die gemein­schaftlichen Liegen­schaften von der Mitglied­schaft umfasst.

Die Mitgliedschaft endet

  1. durch Kündigung seitens des Mitglieds. Die Kündigung der Mitglied­schaft ist zum 31.12. jeden Jahres möglich und muss mindestens drei Monate vorher – sohin bis spätestens 30.09. jeden Jahres – schriftlich erfolgen. Ent­scheidend für die Recht­zeitigkeit der Kündigung ist der Zeitpunkt des Einlangens beim ÖHGB LV Steiermark. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Mitglied­schaft jeweils um ein weiteres Kalenderjahr.
  2. durch Tod des Mitglieds bzw. bei juristischen Personen durch Verlust der Rechts­persönlichkeit.
  3. durch Ausschluss durch die Verbands­leitung. Ein Ausschluss ist bei Schädigung des Ansehens oder der Belange des Vereins oder des Haus-, Wohnungs- und Grund­eigentums, bei Nicht­erfüllung der dem Mitglied nach der Satzung obliegenden Pflichten (insbesondere zur rechtzeitigen Zahlung des Mitglieds­beitrages) und bei Vorliegen sonstiger wichtiger Gründe zulässig.

Die Mitglied­schaft kann auf mit dem Mitglied in Zu­sammen­hang stehende Dritte übertragen werden (z.B. bei Ver­äußerung einer Liegen­schaft vom Verkäufer auf den Käufer), sofern das scheidende Mitglied, das künftige Mit­glied und der ÖHGB LV Steiermark dem zustimmen. Eine (anteilige) Rücker­stattung des Mitglieds­beitrages an das scheidende Mitglied erfolgt nicht. Wurde der Mitglieds­beitrag noch nicht vorge­schrieben, erhält das im Zeitpunkt der Rechnungs­erstellung in der Mitglieder­daten­bank hinterlegte Mitglied die Vorschreibung.

3. Leistungserbringung

Der ÖHGB LV Steiermark bietet seine Service­leistungen aus­schließlich Mitgliedern für die Dauer deren Mitglied­schaft an, soweit diese ihren ihnen nach der Satzung obliegenden Pflichten, insbe­sondere der recht­zeitigen Zahlung des Mitglieds­beitrages, nachkommen. Sofort ab vollständiger Zahlung des Mitglieds­beitrages samt Einschreib­gebühr kann jedes neue Mitglied die Service­leistungen des ÖHGB LV Steiermark in Anspruch nehmen – wobei der ÖHGB LV Steiermark einen Nachweis der Zahlung verlangen kann.

Rechtsberatungsleistungen werden durch das Beratungs­team des ÖHGB LV Steiermark sowohl persönlich (aus­schließlich gegen Termin­vereinbarung) in der Verbands­kanzlei oder virtuell (z.B. via Zoom), elektronisch (per E-Mail) oder telefonisch während der Kanzlei­öffnungs­zeiten erbracht.

Die Zurverfügungstellung von Info­unterlagen und Mustern, sowie die Übermittlung von Abfrage­ergebnissen erfolgt grund­sätzlich auf elektronischem Wege (per E-Mail). Wünscht das Mitglied aus­drücklich eine postalische Zustellung, so ist dies aus­schließlich gegen Zahlung einer Versand- und Be­arbeitungs­pauschale möglich. Die persönliche Ausfolgung von Info­unterlagen und Mustern ist grund­sätzlich kostenlos möglich – doch sind die Muster für eine elektronische Verarbeitung optimiert und lassen Großteils kein händisches Ausfüllen zu.

Die für die Bearbeitung von Anfragen erforderlichen Unterlagen sind dem ÖHGB LV Steiermark seitens des Mitgliedes vollständig und in Kopie oder in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Sämtliche in Papierform zur Verfügung gestellte Unterlagen werden eingescannt, elektronisch abgelegt und anschließend vernichtet. Es erfolgt dabei keinerlei Prüfung auf deren Originalität – keines­falls dürfen daher Original­urkunden übergeben werden.

Sämtliche elektronische Anfragen werden ausschließlich während der Kanzlei­öffnungs­zeiten abgefragt und – wie alle anderen Anfragen auch – bearbeitet.

4. Zustellanschrift

Mitglieder sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer Zustell­anschrift unver­züglich schriftlich mitzuteilen. Solange keine Mitteilung erfolgt ist, erfolgen Zustellungen weiterhin an die bislang bekannte Zustell­anschrift. Sollten an diese keine Zustellungen mehr möglich sein, werden Zustellungen bis zur Bekanntgabe der aktuellen Zustell­anschrift eingestellt, dies aber ohne Wirkung auf allfällig mit der Zustellung verbundene Rechts­folgen (z.B. Fälligkeit des Mitglieds­beitrages).

5. Veranstaltungen

Anmeldung

Die Anmeldung zu Veran­staltungen erfolgt schriftlich. Ist die Teilnehmer­zahl begrenzt, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einlangens berück­sichtigt. Nach der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine An­melde­be­stätigung und – soweit diese kosten­pflichtig ist – die Rechnung, die vor Veran­staltungs­beginn zu begleichen ist. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich, wenn der Seminar­beitrag vor deren Beginn beim ÖHGB LV Steiermark eingelangt ist.

Stornobedingungen

Stornierungen sind bis 14 Tage vor Veran­staltungs­beginn kostenfrei, bei späteren Stornierungen werden 50 % des Seminar­beitrags, bei Stornierung am Tag der Veranstaltung oder Nicht­erscheinen der volle Seminar­beitrag in Rechnung gestellt. Stornierungen erfordern die Schriftform.

Seminarbeitrag

Sämtliche Preise verstehen sich, soweit nicht aus­drücklich anders angegeben, exklusive Umsatz­steuer. Für jede Veranstaltung gelten die auf dem jeweiligen Veran­staltungs­prospekt angebotenen Konditionen für Ermäßigungen. Ermäßigungen sind nicht addierbar.

Der Seminarbeitrag ist sofort ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Wird der Seminar­beitrag trotz Fälligkeit nicht bezahlt, ist der ÖHGB LV Steiermark berechtigt vom Teilnehmer zusätzlich Verzugs­zinsen und Mahn­spesen von bis zu € 20,– je Mahnung zu begehren.

Programmänderungen

Der ÖHGB LV Steiermark behält sich das Recht vor, sachlich begründete Änderungen im angekündigten Programm oder in dessen Ausführung (z.B. Austausch von Vortagenden) unter Wahrung des Gesamt­charakters der Veran­staltung vorzu­nehmen. Insbesondere behält sich der ÖHGB LV Steiermark das Recht vor, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Vortragenden, Nichter­reichen der Mindest­teilnehmer­zahl) auch kurzfristig abzusagen oder zu kürzen. Im Falle einer Absage bzw. Kürzung werden die Teilnehmer umgehend informiert und der Seminar­beitrag wird (anteilig) rücker­stattet. Weiters behält sich der ÖHGB LV Steiermark vor, die Veran­staltungs­form (online/Präsenz) aus organisatorischen Gründen zu ändern. Die Teilnehmer werden rechtzeitig über die Änderung informiert und können die Teilnahme allenfalls kostenlos stornieren.

Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, sich An-/Abreise und Unterkunft auf eigene Kosten zu organisieren. Im Falle einer Veran­staltungs­absage seitens des ÖHGB LV Steiermark ist jeder Teilnehmer selbst­ständig dafür verantwortlich, eine recht­zeitige Stornierung allfälliger Buchungen/Reservierungen vorzunehmen. Der ÖHGB LV Steiermark übernimmt keine Haftung für dem Teilnehmer allenfalls anfallende Stornierungs­kosten im Falle einer (kurzfristigen) Veran­staltungs­absage.

Bildrechte

Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto- und/oder Video­aufnahmen angefertigt werden. Diese werden vom ÖHGB LV Steiermark allenfalls zur Presse-Berichterstattung verwendet und/oder in (Sozialen) Medien, Publikationen und auf Webseiten zu Zwecken der Dokumentation der Veranstaltung veröffentlicht.

6. Datenschutz

Mitgliederdaten und Daten von Teilnehmern an Veran­staltungen werden vom ÖHGB LV Steiermark streng vertraulich behandelt und zum Zwecke der Mit­glieder- bzw. Teilnehmer­verwaltung, -betreuung und -information und der Erfüllung des Vereins- bzw. Veran­staltungs­zweckes zweckes elektronisch verarbeitet. Dem ÖHGB LV Steiermark ist der Schutz der Mitglieder- bzw. Teilnehmer­daten ein wichtiges Anliegen.

Das mit dem Beitritt ent­stehende Mit­glied­schafts­verhältnis zwischen dem Mitglied und dem ÖHGB LV Steiermark bzw. das mit der Anmeldung zur Veran­staltung ent­stehende Vertrags­verhältnis ist Rechts­grundlage der Daten­verarbeitung.

Datenübermittlungen finden nur innerhalb des ÖHGB LV Steiermark sowie zu Auf­trags­ver­arbeitern (wie z.B. Druckereien oder Versand­agenturen) statt. Daten können aber auch an den Dachverband, den Öster­reichischen Haus- und Grund­besitzer­bundes, weitergeleitet werden. Dieser unterstützt den ÖHGB LV Steiermark rechtlich, steuerlich und administrativ und insbesondere in dessen Funktion als Interessen­vertretung. Er übernimmt zudem etwa die Abwicklung von gemeinsam Projekten und Veran­staltungen, die Durchführung von Kursen und Fort­bildungen und die Unter­stützung und Zusammen­arbeit in Bereich Öffentlichkeits­arbeit. Zu keiner Zeit werden Daten an Drittländer oder internationale Organisationen weitergegeben.

Eine Datenverarbeitung erfolgt so lange, als eine Mitglied­schaft bzw. Anmeldung zur Veran­staltungs­teilnahme aufrecht ist und/oder noch Ansprüche aus der Mitglied­schaft bzw. Teilnahme an der Veranstaltung bestehen können, sofern nicht gesetzlich längere Auf­be­wahrungs­fristen vorgeschrieben sind. Es findet keine auto­matisierte Ent­scheidungs­findung, Scoring, Profiling oder Vergleich­bares statt.

Jedes Mitglied bzw. jeder Veran­staltungs­teil­nehmer hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung oder Löschung, sowie ein Recht auf Ein­schränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch und auf Daten­übertrag­barkeit. Sieht ein Mitglied bzw. Veran­staltungs­teil­nehmer den Schutz seiner personen­bezogenen Daten beeinträchtigt, hat es zudem das Recht sich bei der öster­reichischen Daten­schutz­behörde (www.dsb.gv.at) zu beschweren.

Verantwortlich für die Daten­ver­arbeitung ist:

ÖHGB LV Steiermark
Naglergasse 50, 8010 Graz
ZVR-Zahl: 521213581
0316/829519
office@hausbesitzer.at

7. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Graz. Für sämtliche Streitig­keiten aus dem Mit­glied­schafts­verhältnis sowie für solche im Zusammen­hang mit Veranstaltungen wird die Anwendung des öster­reichischen Rechts und als Gerichts­stand Graz vereinbart.

8. Geschlechtsneutralität

Alle in diesen Allgemeinen Ge­schäfts­bedingungen ver­wendeten personen­bezogenen Be­zeichnungen gelten gleicher­maßen für Personen jeden Geschlechts.

Mit der Anmeldung zur Mitg­liedschaft sowie zu Veranstaltungen akzeptiert der Anmelder die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen des ÖHGB LV Steiermark und erkennt diese aus­drücklich als verbindlich an. Davon ab­weichende Verein­barungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich mit der Verbands­leitung des ÖHGB LV Steiermark vereinbart wurden.

Landesverband Steiermark des Öster­reichischen Haus- und Grund­besitzerbundes
März 2024

Diese Website nutzt Cookies. Durch die Nutzung dieser Seite sind Sie mit der Verwendung von Cokkies einverstanden. Nähere Informationen zu Cookies finden Sie hier.